Standard 07.07.2008: Aus der Schubhaft befreit – in Italien verschollen. Geld (Haftentschädigung) wartet auf Abholung.

Ein etwas ungewöhnlicher Fall für den versierten Fremdenrechtsanwalt Mag. Andreas Lepschi. Mit Engagement und gegen beträchtlichen erstbehördlichen Widerstand gelingt es ihm, seine beiden Mandantinnen aus der rechtswidrigen Schubhaft zu befreien. Darüber hinaus schafft es Mag. Andreas Lepschi wegen der Rechtswidrigkeit der Schubhaft eine angemessene Summe an Haftentschädigung für seine Mandantinnen als Ausgleich für die ungerechtfertigte Freiheitsentziehung durch den Staat zu erstreiten. Dennoch steht er vor einem völlig unerwarteten, massiven Problem: Die Mandantinnen sind verschollen!

Den somalischen Cousinen half ihre Befreiung aus der Schubhaft vorerst nicht viel. Frau A. wurde bis kurz vor ihrer Abschiebung im Arrest behalten – “völlig unrechtmäßig”, wie Anwalt Mag. Andreas Lepschi betont. Frau H. wurde sofort nach dem UVS-Bescheid auf die Straße gesetzt. Die Frau, die kein Wort Deutsch oder Englisch spricht, irrte tagelang im Wiener Westbahnhofviertel umher, bevor sie sich im Flüchtlingslager Traiskirchen meldete – um von den Behörden dann rasch nach Italien geschickt zu werden.

Dass für sie in Österreich eine Haftentschädigung zum Abholen bereitliegt, ahnen Frau A. und Frau H. nicht. Die beiden Cousinen, die als Flüchtlinge gemeinsam aus Somalia nach Europa gekommen sind, befinden sich irgendwo in Italien – wo genau, weiß hierzulande kein Mensch. Daher kann Frau A. und Frau H. auch niemand auf ihre Ansprüche auf-
merksam machen – und das widerstrebt ihrem österreichischen Rechtsvertreter Mag. Andreas Lepschi: “Derzeit versuchen wir, sie über Rechtsanwälte in Italien ausfindig zu machen.”

Zur Beruhigung: Dank Unterstützung von engagierten Anwälten und Menschenrechts-
unterstützerinnen konnten sie nach Monaten doch ausfindig gemacht werden!