Standard 13.09.2006: Kein Kindergeld für Baby Samyan.

Moldawierin büßte für Beamtenfehler – “Zweiklassengesellschaft”.

Seit Monaten bereits sei die 31 Jahre alte Moldawierin auf karitative Unterstützung ange-
wiesen. Obwohl sie in Österreich ganz offiziell niedergelassen ist, hier seit 2002 als Ver-
käuferin gearbeitet und ihren Sohn in Österreich zur Welt gebracht hat, bekomme sie keinen Cent Familienbeihilfe und Kindergeld.

Ihr Verhängnis begann mit einem Bescheid des Bundesasylamts Wien: “Der Vater Samyans ist anerkannter Flüchtling aus dem Iran. Also hatten die Eltern die Erstreckung seines sicheren Aufenthaltstitels auf den Sohn, also Familienasyl, beantragt”, erläutert Grünen-Fremdenrechtsexperte Mag. Andreas Lepschi.

Doch statt einer simplen Erstreckung habe der zuständige Beamte “zu prüfen begonnen, ob Samyan verfolgt wird oder nicht”. Resultat: “Subsidiärer Schutz”, der die Betroffenen seit in Kraft treten des neuen Asylgesetzes im Jänner 2006 von sozialstaatlichen Leistungen großteils ausschließt.

Ohne Aufhebung kein Geld

Natürlich – so Andreas Lepschi – sei dieser Bescheid “fehlerhaft”. Doch die Frage einer Aufhebung obliege jetzt dem Unabhängigen Bundesasylsenat als zweite Instanz – “und das dauert bekanntlich seine Zeit”.