Mag. Andreas Lepschi und Mag. Josef Phillip Bischof vertreten auch in Belangen des Verwaltungsrechtes und Verwaltungsstrafrechtes. Bei der Vertretung in diesem Bereich kommt dem Verfassungsrecht, insbesondere der Einhaltung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte), erhebliche Bedeutung zu. Zur Einhaltung der Grundrechte bringen Mag. Andreas Lepschi und Mag. Josef Phillip Bischof Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof ein.