Das Fremdenrecht zählt zu den am meisten novellierten Rechtsgebieten in Österreich. In kaum einem anderen Rechtsbereich greift die Politik und damit auch der Gesetzgeber häufiger und grundlegender ein. Dazu kommen viele Vorgaben durch die Europäische Union, die in unser Fremdenrecht übertragen werden müssen. Dementsprechend unübersichtlich ist die Lage für Betroffene. Mag. Andreas Lepschi zeigt Ihnen im Rahmen der Erstberatung einen realistischen Weg zum angestrebten Ziel auf. Das kann der Zuzug von Angehörigen, die Enthaftung aus der Schub- haft etc sein. Mag. Andreas Lepschi informiert Sie auch klar und deutlich, wenn es keine oder kaum Chancen gibt.

Mag. Andreas Lepschi ist ungeachtet Ihres fremdenrechtliches Problems Ihr kompetenter und engagierter Ansprechpartner.