Kronen Zeitung 01.09.2001: Ich wollt mir nicht mehr wehtun lassen.

Nach Jahren der Demütigung tötete 44-Jährige ihren Freund mit Herzstich.

Die Angeklagte wurde nicht – wie angeklagt und von der Staatsanwältin gefordert – wegen Mordes (Strafrahmen: 10 bis 20 oder lebenslange Freiheitsstrafe), sondern – wie vom Ver-
teidiger Mag. Josef Phillip Bischof gefordert – wegen Totschlags (Strafrahmen: 5 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe) zur Mindeststrafe in der Dauer von 5 Jahren Haft verurteilt.

Ein bemerkenswertes Urteil, da kurz vor der Tat zwar abermals schwerwiegende Demüti-
gungen und Provokationen erfolgten, jedoch keine unmittelbar drohenden Angriffe des Getöteten, die zur Notwehr berechtigt hätten. Nach der österreichischen Rechtsprechung begründet im Gegensatz zur deutschen Rechtslage eine Provokation in der Regel keine allgemein begreifliche heftige Gemütslage, die für das Delikt Totschlag erforderlich ist. “In diesem außergewöhnlichen Fall jedoch eine richtige Entscheidung”, ist sich ihr Verteidiger Mag. Josef Phillip Bischof sicher.