Kurier 01.09.2006: Milde Strafen für die Folter-Polizisten

Erstmals wurden in Österreich Polizisten verurteilt, einen Häftling gefoltert zu haben.

Ein sehr zweischneidiges Urteil: einerseits die erste Verurteilung von Polizisten wegen Folter in Österreich – andererseits geringe Strafen.

Für Bakry J.’s Anwalt Mag. Josef Phillip Bischof: “Erschreckend wenig Strafe für Folter”. Allerdings ist die Tatsache der strafgerichtlichen Verurteilung der Beamten nicht als selbstverständlich anzusehen:

Die Polizisten bekannten sich bis zum Prozessauftakt nicht schuldig und behaupteten, Bakary J. habe sich die Verletzungen bei einem “Fluchtversuch” zugezogen. Ein zu Beginn des Verfahrens erstattetes polizeiamtsärztliches Gutachten kam sogar zum Ergebnis, die Verletzungen von Bakary J. seien unwesentlich und geringfügig, Verletzungsdauer unter 3 Tage. Das Handyfoto vom Opfers, aufgenommen von seiner Ehefrau, und ihr Engagement brachten den Stein ins Rollen.

Es bedurfte auch massiver Interventionen durch Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof, Bakary J. ordentlich medizinisch zu untersuchen. Erst verspätet wurden die Brüche im Gesichtsbereich objektiviert und eine schwere Körperverletzung festgestellt. Die Beschwer-
den von Bakary J. wurden zu Beginn als Simulationen abqualifiziert.

Auch den Weg im Polizeiwagen vom Flughafen in die Lagerhalle konnte Bakary J. genau beschreiben. Die falschen Angaben der Polizisten konnten durch die Ermittlung der Stand-
ortdaten der von den Beamten verwendeten Mobiltelefonen und einem Zeit-Weg-Diagramm widerlegt werden. In der Lagerhalle konnten trotz Reinigung durch die WEGA noch Spuren gefunden werden.

Die Gefahr, dass das Strafverfahren gegen die Polizisten sogleich und ohne genaueren Ermittlungen eingestellt wird, war jedenfalls zu Beginn sehr hoch.