Presse 16.12.2010: Eklat beim Tierschützerprozess.

Gericht verliert Kontrolle. “Sexagentin” sollte nur via Videokonferenz einvernommen werden: Wütende Proteste.

Die Richterin verkündet, dass Danielle Durand kontradiktorisch einvernommen werden soll. Ein Proteststurm gegen diese “schonende” Art der Zeugeneinvernahme bricht los.

Diese Form der Befragung wird vor allem bei Opfern von Sexualdelikten vorgenommen, um diesen die Konfrontation mit dem Tater zu ersparen. Das Opfer sitzt dabei in einem separa-
ten Raum, Bilder werden in einer Art Videokonferenzin den Gerichtssaal übertragen. Die Anwälte sprachen sich gegen diese richterliche Begründung einer kontradiktorischen Einvernahme aus.

Verteidiger Mag. Stefan Traxler: “Die unrichtigen Anklagevorwürfe werden als Begründung für diese Art der Einvernahme herangezogen.”

Verteidiger Mag. Josef Phillip Bischof: “Danielle Durand sei eine Entlastungszeugin, es gibt keine Behauptung von ihr, dass sie Angst hätte”. “Der Grundsatz der Unmittelbarkeit darf nur in Ausnahmefallen durchbrochen werden. Hier handelt es sich um eine geschulte Beamtin, die immer wieder Gefahren ausgesetzt ist”, meint Anwalt Mag. Josef Phillip Bischof.