Kronen Zeitung 23.01.2009: Knalleffekt bei Mordprozess.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten frei, doch die Richterin setzte das Urteil aus. Es muss neu verhandelt werden. Verteidiger Mag. Josef Phillip Bischof kritisierte die Ent-
scheidung des Gerichts: “Die Aussetzng eines Urteils dient der Kontrolle bei einem offen-
sichtlichen Irrtum der Geschwornen. In diesem Fall empfinde ich das aber als Einmischung in die unabhängige Entscheidungsfindung von Laienrichtern.”

Es war ein reiner Indizienprozess – man kann die Beweismittel in die eine oder in die andere Richtung würdigen – das sogenannte Recht auf freie Beweiswürdigung. Für Berufs-
richter selbstverständlich – für Laienrichter (Richter aus der Bevölkerung für ein Verfahren bestellt) ein offenbar eingeschränktes Recht: nach langen Beratungen sprachen die Ge-
schworenen den Angeklagten frei. Die Berufsrichter setzten das Urteil jedoch mit Beschluss in einer Minute aus; besonders pikant: Beschlüsse auf Aussetzungen müssen nicht einmal mit einer Silbe begründet werden – rechtstaatlich sehr bedenklich!