DER PROZESS – ein Film von Gerald Igor Hauzenberger, Österreich 2011.

Über ein Jahr dauerte der Prozess gegen 13 Tierschützer, die nach § 278a StGB, dem so-
genannten Mafia-Paragrafen, angeklagt wurden. Den NGO-Aktivisten wurde die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen; am Ende freigesprochen, aber vor dem finanziellen Ruin. Handelte es sich um einen Musterprozess gegen zivilen Ungehorsam? Der Filmemacher Gerald Igor Hauzenberger begleitete einen der größten Prozesse der Republik mit der Kamera.

Strafverteidiger Mag. Josef Phillip Bischof wirkte als Protagonist an diesem Film mit: “Philipp Bischof ist der prominenteste Verteidiger. Die Öffentlichkeit wurde auf ihn aufmerksam, als er der zentrale Anwalt in der ‘Operation Spring’ war. Beim Tierschützer-Prozess verteidigt er drei Angeklagte.” (www.derprozess.com).

“Der Prozess” von Gerald Igor Hauzenberger wurde als bester Dokumentarfilm mit dem Österreichischen Filmpreis 2013 prämiert:

“Türen werden mit Rammböcken aufgebrochen, vermummte Kommandos stürmen mit Stahlhelmen und geladenen Waffen die Wohnungen, jagen junge Menschen aus ihren Betten und setzen ihnen Pistolen an den Kopf. Die Beamten werfen Computer auf den Bo-
den, durchwühlen Schränke und Betten. Kinder stehen verängstigt daneben. Das sind keine Szenen aus dem Irak-Krieg, sondern die Bilder eines Polizei-Einsatzes in Österreich 2008, bei dem der Mafia-Paragraf 278a just gegen Tierschützer in Anwendung gebracht wurde. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation reichte somit schon die Ver-
mutung auf Sachbeschädigungen aus, um zehn der Aktivisten ins Gefängnis zu bringen. Zwei Jahre Überwachung, drei Monate Untersuchungshaft und die Beschlagnahmung von Materialien durch die Einsatzkommandos erbrachten nicht die erhofften Beweise.

Die Staatsanwaltschaft stellte dennoch Antrag auf Haftverlängerung, mit dem Argument, es handle sich um eine besonders klandestine, kriminelle Vereinigung. Der Strafantrag folgte ein Jahr später. Und weil den ermittelnden Behörden immer noch der wesentliche Anfangs-
verdacht fehlte, lauschten Spezialeinheiten wochenlang penibel bis in die Schlafzimmer der Angeklagten. Verdeckte Ermittler nahmen an hunderten Veranstaltungen teil, ehemalige Tierschützer wurden von der SOKO zu Vertrauenspersonen umgepolt. Neben dem Verteilen von Flyern und der Behinderung von Tiertransporten gaben sie heimlich Aufzeichnungen an den Verfassungsschutz weiter.

Fazit: Fünf Millionen Euro Ermittlungskosten, aber keine schlagkräftigen Beweise. Was bleibt ist der ebenso nebulose wie höchst bedrohliche Anklagepunkt, der gemäß dem §278a lautet: ‘… der/die Angeklagte hat sich auf andere Weise bei einer kriminellen Organisation beteiligt, indem er/sie Information, Wissen oder anderes für strafbare Handlungen zur Verfügung gestellt hat.’ Dieser lapidar klingende Gesetzestext ermöglicht es den Richtern, Beschuldigte auch ohne Beweise für konkrete Straftaten festzunehmen. Das ist ein Warn-
signal auch für große NGOs wie Greenpeace, Global 2000 oder attac, dass ‘Direct Actions’ und ziviler Ungehorsam auf das Schärfste bestraft werden können.

Unser Film zeigt fünf Menschen anerkannter österreichischer und deutscher Menschen-
rechts- und Tierschutzorganisationen ganz persönlich: wie sie sich auf ihre Verteidigung vorbereiten, wie sie während des Prozesses agieren, wie sie mit der Aussicht auf eine weitere Haftstrafe – es drohen bis zu fünf Jahren Gefängnis – zurechtkommen. ‘Der Prozess’ zeigt auch, wie Spitzenpolitiker, von der damaligen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bis hin zu Parteisprechern und Menschenrechtsexperten, auf einen immer kafkaesker werdenden Strafprozess reagieren.” (www.derprozess.com).