News 49/07: Eine mörderische Familie – Teil III.

Trio Infernal. Ein Wiener wurde von Ehefrau, Schwiegermama und Stiefsohn getötet.

Drei Schüsse, unzählige Schläge. Dreimal, erläutert die Staatsanwältin beim Geschwornen-
prozess im Wiener Landesgericht, wurde auf das Opfer geschossen; sein Schädel brutal mit einem Feuerlöscher und einem Baseballschläger zertrümmert; “und sogar als X. schon seinen Verletzungen erlegen war, ist noch mehrmals mit einem Messer auf ihn eingestochen worden.”. Für das gesamte Umfeld hätten jedoch die Eheleute “wie zwei Menschen, die einander extrem mochten und respektierten” gewirkt.

Mag. Josef Phillip Bischof vertrat die Schwiegermutter im Geschworenenverfahren.
Für Mag. Josef Phillip Bischof ist dieses Verfahren ein prädestinierter Fall für die so ge-
nannte “Partyfrage”. Immer wieder wird jedem/r Strafverteidiger/in die Frage gestellt: „Wie kannst Du es denn mit Deinem Gewissen vereinbaren, so einen Menschen auch noch zu verteidigen?!“ Das ist die Partyfrage, die nach einem Glas Bier gleich im Anschluß an die Frage: „Und was machst Du beruflich?“ gestellt wird.

Zur Partyfrage: Jeder hat ein Recht auf Verteidigung. Je schwerwiegender die Anschuldi-
gungen gegen einen Angeklagten sind, desto größer ist die Pflicht des Anwalts ihn zu verteidigen. Sobald eine Person nicht verteidigt wird, befinden wir uns nicht in einem demokratischen, sondern in einem totalitären Staat.

Im übrigen war Mag. Josef Phillip Bischof schon mehrfach mit Klientinnen konfrontiert, die völlig überzeugt davon waren, dass sie selbst nie einen Strafverteidiger brauchen würden – bis sie beim Erstgespräch in der Kanzlei saßen oder in Untersuchungshaft besucht werden mussten.