Standard 15.09.2009: Die tote Tänzerin und vernichtete Beweisstücke.

Zu 13 Jahren Haft wurde ein Österreicher nach dem Mord an einer Striptease-Tänzerin in Prag verurteilt. Der Verteidiger akzeptiert das nicht: Spuren seien nicht weiter verfolgt worden – und Beweisstücke entsorgt.

Der Angeklagte stand schon im Jänner vor Gericht – damals fiel das Geschworenenurteil vier zu vier aus und wurde vom Richtersenat sofort ausgesetzt. Denn dieses “Unent-
schieden” hätte einen Freispruch bedeutet und die drei Berufsrichter befanden, dass ein wichtiges Indiz nicht entsprechend gewürdigt worden war.

Verteidiger Mag. Josef Phillip Bischof verweist hingegen auf die vielen ungeklärten Fragen in diesem Fall: Es gab nämlich noch einen zweiten fixen Mann im Leben des Opfers. Ein französischer Musiker arabischer Herkunft, der in jener Bar, in der die Tänzerin auftrat, unter dem Namen “Rafik Hamza” verkehrte. Der habe die Tänzerin als sein Eigentum an-
gesehen und ihr sogar gedroht, er werde sie umbringen, wenn sie ihn verlasse – so hatte die Schwester der Toten ausgesagt. “Einseitig und teilweise abenteuerlich”, nennt Verteidiger Mag. Josef Phillip Bischof die Vorgangsweise der tschechischen Beamten.

Dieses Verfahren zeigt, dass das Instrument der Aussetzung eines Wahrspruches der Ge-
schworenen, die über die Schuldfrage im Geschworneneprozess alleine zu entscheiden haben, durch Berufsrichter, ohne dies auch nur begründen zu müssen, dringend reform-
bedürftig erscheint. Die Richterin verkündete nämlich den Beschluss auf Aussetzung des Wahrspruches ohne nähere Begründung, weil sie hiezu auch gesetzlich nicht verpflichtet war.