Standard 03.10.2012: Tierschützer wollen 800.000 Euro Entschädigung.

Nach dem Prozess ist – vielleicht – vor dem Prozess. Anwalt Mag. Josef Phillip Bischof, Freigesprochener Elmar Völkl, weitere Beschuldigte Sabine Koch und Felix Hnat bei der Pressekonferenz.

Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Kern der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, über die das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben wird, sei der Vorwurf der versuchten schweren Nötigung von Textilfirmen im Zuge von Antipelzkampagnen, erläuterte Anwalt Josef Phillip Bischof. Etwa durch Klopfen auf das Autodach einer Firmensprecherin bei einer Kundgebung oder durch die Ankündigung, vor Filialen permanent zu demonstrieren.

Die Demos seien alle legal gewesen, sagte Bischof. Er sprach von einem “Angriff auf die Meinungsfreiheit”: Eine Befürchtung, die der Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer teilt. Durch die Nichtuntersagung sei Nötigung durch die Demo an sich auszuschließen. Handlers Argumente erinnerten ihn an “Versuche um die Jahrtausendwende, Streiks gegen die Pensionsreform zu kriminalisieren”.